Per Gesetz definiert sich die Kurzwaffe durch das Zusammenspiel aus ihrem Lauf/Verschluss und der „kürzesten bestimmungsgemäße verwendbaren Gesamtlänge“. Die Lauf-Verschlusseinheit darf hierbei 30cm, die Gesamtlänge 60cm nicht überschreiten. Alles darüber hinaus ist per gesetzlicher Definition eine Langwaffe. Im Jagd- und Sportbereich haben sich mehrschüssige Pistolen und Revolver etabliert. Die einschüssigen Pistolen finden sich heute meist nur noch als aufwendig gefertigte Meisterstücke oder interessante Exoten auf dem Markt.
Der deutsche Jäger darf für die Jagdausübung zwei Kurzwaffen erwerben, wobei mindestens eine dieser beiden Waffen (egal ob Pistole oder Revolver) für den Fangschuss geeignet sein und somit eine Mündungsenergie von 200 Joule auf E0 (Geschossenergie an der Mündung) erreichen muss.
Der Sportschütze weist sein Bedürfnis durch die jeweilige Disziplin nach.
Während im Jagdbereich mehr auf leichte und führige Waffen gesetzt wird, sind es im Sport eher Modelle, welche komplett aus Stahl gefertigt werden.